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Layout

Jede Ansicht bricht bei 320 Pixeln um

Geltung
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Warum

Die 320 kommen nicht vom kleinsten Telefon. Sie kommen aus WCAG 2.1, Erfolgskriterium 1.4.10 Reflow, Stufe AA, und die Rechnung dahinter ist: 1280 Pixel bei 400 Prozent Vergrößerung ergeben ein Sichtfenster von 320 Pixeln.

Der Nutzer, um den es geht, sitzt also meistens gar nicht am Telefon. Er sitzt am großen Bildschirm und hat stark vergrößert, weil er sonst nichts lesen kann. Für ihn ist ein waagerechter Schieber kein Schönheitsfehler: er muss dann bei jeder einzelnen Zeile hin und her schieben, um sie zu Ende zu lesen. Das macht niemand lange mit.

Dass die Regel damit auch kleine Geräte abdeckt, ist ein Nebeneffekt und kein Grund. Der Grund altert nicht mit der nächsten Gerätegeneration.

Und sie von Anfang an einzuhalten ist billiger als nachzurüsten. Beim Nachrüsten stehen die Entscheidungen schon fest — die vierspaltige Kachelreihe, die Werkzeugleiste mit acht Elementen, die Tabelle mit zwölf Spalten —, und jede davon muss einzeln aufgebrochen werden. Wer früh bei 320 prüft, trifft diese Entscheidungen gar nicht erst.

Was die Regel verlangt und was nicht

Verlangt ist Benutzbarkeit, nicht Schönheit. Es darf eng aussehen. Es darf gestapelt aussehen. Es darf nach Notlösung aussehen. Was nicht sein darf: abgeschnittener Inhalt, überlappende Elemente, ein Schieber unter der ganzen Seite, unerreichbare Bedienelemente.

Woran Du den Verstoß erkennst

Die Baseline

Bereich Verhalten unter der Grenze
Seitenleiste Ab der Desktop-Grenze feste Spalte, darunter ausfahrbares Panel mit Auslöser im Kopfbereich. Das Panel zeigt immer volle Beschriftungen, der eingeklappte Desktop-Zustand greift dort nicht
Tabellen Eigener Wrapper mit waagerechtem Scrollen, Spalten schrumpfen nicht
Overlays Container mit Außenabstand, Panel volle Breite bis zu einer Höchstbreite, Höhe begrenzt und innen scrollbar
Raster Stapeln nach unten. Kachel- und Kennzahlraster dürfen zweispaltig bleiben
Filter- und Buttonzeilen Umbrechen, Reiterleisten alternativ waagerecht scrollen
Höhen Dynamische Viewport-Einheiten statt fester, wo die Browserleiste hineinspielt

Grenzen

WCAG nimmt ausdrücklich aus, was zwingend zwei Dimensionen braucht: Tabellen, Landkarten, Zeitraster, Notensatz, Diagramme. Diese Inhalte dürfen scrollen. Der Schieber gehört dann aber an den Inhalt und nicht unter die Anwendung: der Nutzer soll die Tabelle schieben, nicht die Seite mitsamt Kopfbereich und Seitenleiste.

Ein Werkzeug, das ohne Fläche sinnlos ist, darf schmal eine ehrliche Ersatzansicht zeigen. Der Hinweis „Diese Ansicht braucht ein größeres Fenster" ist erlaubt, das stumme Abschneiden nicht.

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